Die neue Insolvenzordnung
- Details
- von Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Die Konkursordnung, die Vergleichsordnung und die in den neuen Bundesländern bestehende Gesamtvollstreckungsordnung sind durch die am 1.1.1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung (InsO) abgelöst worden. Die bisherigen Strukturen der Konkursordnung sind in weiten Teilen erhalten geblieben. Wesentlich sind die folgenden Änderungen:
- Als zusätzlicher Insolvenzgrund ist nunmehr auch die "drohende Zahlungsunfähigkeit", allerdings nur auf Antrag des Insolvenz-Schuldners zulässig.
- Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit wird enger gefaßt, die "Zahlungsstockung" reicht aus.
- Die Rechte der Gläubiger sind deutlich gestärkt.
- Die Konkursvorrechte wurden weitgehend abgeschafft.
- Der Neuerwerb wird einbezogen.
- Die Anfechtungsvorschriften sind verschärft worden.
- Die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ist bereits ab Antragstellung nicht mehr zulässig.
- Insolvenzfähig sind auch BGB-Gesellschaften und natürliche Personen , auch wenn sie Verbraucher sind..
- Der Schuldner kann eine Restschuldbefreiung erreichen.
Das Ziel der Insolvenzordnung richtet sich bei Unternehmen nunmehr stärker auf Sanierung. Insbesondere bestehen flexiblere Möglichkeiten, zu einer Sanierung zu kommen, als dies nach der früheren Vergleichsordnung möglich war. Gleichzeitig erhalten die Gläubiger sehr viel größere Mitsprachemöglichkeiten. Zwar ist nach wie vor die gesetzliche Regelung auf Zwangsverwertung und Verteilung gerichtet, aber es gibt nun die Möglichkeit des Insolvenzplans, der auch vom Schuldner selbst vorgelegt werden kann. Dieser kann durch die Stimmenmehrheit der Gläubiger beschlossen werden, wobei gleichzeitig ein Obstruktionsverbot gilt.
Aktuelle Veranstaltungen
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
Wie mache ich ein Testament?
3. März 2022
17. November 2022
Scheidung richtig – Fehler vermeiden
22. März 2022
9. November 2022
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn
30. März 2022
22. September 2022
WEG-Recht für Eigentümer
8. Juni 2022
Neue Entwicklungen im Mietrecht
September 2023
"Recht Aktuell" – Neue Ausgabe
Unser regelmäßiger Rechtsreport mit aktuellen Themen und Urteilen. Unser kostenloser Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Mietrechtsreform 2019
- Vererblichkeit eines Faccebook-Accounts
- Schimmel im Altbau
- Prüfbarkeit einer Schlussrechnung
- Vermietung einer Eigentumswohnung für Feriengäste
- Rückforderung eines Wohnrechts wegen Verarmung