Schadensersatz beim Kauf
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Kann der Käufer eines Grundstücks, wenn der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllt und der Käufer Schadensersatz verlangt, vom Verkäufer neben dem voraussichtlichen Gewinn auch die Aufwendungen ersetzt verlangen?
Mit seinem Urteil vom 22.10.1999 hat der BGH entschieden, dass neben dem zu erwartenden Gewinn auch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen ersetzt verlangt werden können.
Wird entgangener Gewinn geltend gemacht, dann sind von dem zu erwartenden Gewinn vorab die zu seiner Erzielung entstandenen Aufwendungen abzuziehen und die Aufwendungen, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen noch hätten gemacht werden müssen. Verbleibt dann noch ein Gewinn, dann kann der Käufer auch die ihm tatsächlich entstandenen Aufwendungen verlangen.
Es empfiehlt sich bei der Ermittlung des Schadensersatzes eine genaueste Überprüfung der Aufwendungen.
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