Kaution in Teilbeträgen?
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Durch Urteil vom 30. Juni 2004 hat der BGH entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Kautionsbetrages zulässig ist.
In dem beanstandeten Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter eine Kaution von 751,60 € hinterlegt. Der Vermieter hat die Bezahlung des gesamten Kautionsbetrages vor Übergabe der Schlüssel verlangt. Der Mieter ist dem nachgekommen.
Gemäß dem Gesetz ist der Mieter berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate muss zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Eine Regelung, die den Mieter verpflichtet, zu Beginn den gesamten Betrag zu zahlen, sind unwirksam. Eine Regelung, die den Mieter verpflichtet, einen bestimmten Kautionsbetrag zu zahlen ohne Angabe des Zahlungszeitpunktes soll wirksam sein. In diesem Falle soll die gesetzliche Regelung gelten. Macht ein Vermieter die Übergabe der Wohnungsschlüssel gleichwohl von der Zahlung der gesamten Kaution abhängig, kann der Mieter seinen Anspruch auf Überlassung der Wohnung gerichtlich durchsetzen.
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