Geschäftsführerpflichten bei GmbH-Krise
- Details
- von Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Steckt eine GmbH in einer Unternehmenskrise, steht seit 2008 insbesondere der Geschäftsführer der Gesellschaft in der Pflicht.
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung des BGH hat ihm mittlerweile eine Vielzahl von Pflichten auferlegt, die ohne rechtzeitige und eingehende Beratung durch Spezialisten in der Praxis nicht mehr zu bewältigen sind. Neben den bereits durch das Gesetz bestehenden Pflichten ist auch eine Vielzahl von Verpflichtungen, die die Rechtsprechung im Laufe von vielen Jahren herausgearbeitet hat, einzuhalten.
In einer neueren Entscheidung hat der BGH erneut bekräftigt, dass der Geschäftsführer sich nicht auf seine eigenen Kenntnisse verlassen darf. Vermag er nicht selbst einzuschätzen, ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist, muss er bei ersten Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich eine fachlich qualifizierte Person mit der Prüfung beauftragen, wenn er sich selbst entlasten will.
Hierbei muss er
- einen möglichst unabhängigen Berater einschalten
- seinen Berater über die Verhältnisse der Gesellschaft umfassend unterrichten
- die erforderlichen Unterlagen vollständig offenlegen
- den Auftrag unverzüglich erteilen
- auf die unverzügliche Vorlage des Prüfungsergebnisses hinwirken.
Hält sich der Geschäftsführer nicht an diese Regeln, so haftet er wegen Insolvenzverschleppung. Dies kann je nach der Situation zu erheblichen Forderungen des Insolvenzverwalters führen.
Die wichtigsten Empfehlungen aus der langjährigen Praxis des Unterzeichners:
- Suchen Sie einen im GmbH- und im Insolvenzrecht erfahrenen Berater auf.
- Effektive Beratung muss 1 Jahr vor Insolvenzantragstellung einsetzen! Je später beraten wird, desto geringer sind die Möglichkeiten.
- Es geht oft nicht nur um die spätere Insolvenz des Unternehmens, sondern häufig auch um die sich anschließende Privatinsolvenz der Betroffenen.
- Beratungskosten in 3-stelliger Höhe können oft 6-stellige Nachforderungen verhindern.
Aktuelle Veranstaltungen (derzeit ausgesetzt wegen covid-19)
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
Wie mache ich ein Testament?
Januar 2021
Dezember 2021
Scheidung richtig – Fehler vermeiden
März 2021
November 2021
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn
April 2021
September 2021
WEG-Recht für Eigentümer
Juni 2021
Neue Entwicklungen im Mietrecht
September 2021
"Recht Aktuell" – Neue Ausgabe
Unser regelmäßiger Rechtsreport mit aktuellen Themen und Urteilen. Unser kostenloser Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Mietrechtsreform 2019
- Vererblichkeit eines Faccebook-Accounts
- Schimmel im Altbau
- Prüfbarkeit einer Schlussrechnung
- Vermietung einer Eigentumswohnung für Feriengäste
- Rückforderung eines Wohnrechts wegen Verarmung