Holländische B.V. vor deutschen Gerichten
- Details
- von Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Der BGH hat jetzt die Rechtsfähigkeit einer ausländischen Gesellschaft als Kapitalgesellschaft nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes nach Deutschland ausdrücklich anerkannt. Nachdem der europäische Gerichtshof im November 2002 deutlich gemacht hat, dass die bisher vom BGH vertretene Sitztheorie gegen europäisches Recht verstößt, hat sich der BGH nunmehr „geschlagen“ gegeben.
Zwar war zunächst erwartet worden, dass der BGH die ausländische Gesellschaft wenigstens als rechtsfähige Personengesellschaft behandeln würde, wie in seinem Urteil vom Juli 2002. Jetzt stellt der BGH fest, dass die ausländische Gesellschaft bei ihrer Parteifähigkeit so zu beurteilen ist, wie sie gegründet wurde.
Damit ist jedenfalls aufgrund des EU-Vertrages für alle EU-Gesellschaften eine Tätigkeit in Deutschland ohne jede Einschränkung möglich. Ähnliches gilt aufgrund eines Abkommens auch für eine in den USA gegründete Gesellschaft.
Wie dies nun bei anderen Auslandsgesellschaften zu beurteilen ist (insbesondere etwa Gesellschaften aus Steuerparadiesen wie Kanalinseln, Panama, etc.), ist damit noch nicht geklärt. Ebenso ist nicht legalisiert, wenn eine ausländische Gesellschaft von vornherein in der Absicht gegründet wurde, ihren Verwaltungssitz von vornherein im Inland zu nehmen.
Wer sich also für eine Auslandslösung interessiert, sollte derzeit auf EU-Gesellschaften zurückgreifen, die auch tatsächlich ihren Verwaltungssitz im Ausland gehabt haben.
(P.S.: Wir können hier behilflich sein.)
Aktuelle Veranstaltungen
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
Wie mache ich ein Testament?
3. März 2022
17. November 2022
Scheidung richtig – Fehler vermeiden
22. März 2022
9. November 2022
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn
30. März 2022
22. September 2022
WEG-Recht für Eigentümer
8. Juni 2022
Neue Entwicklungen im Mietrecht
September 2023
"Recht Aktuell" – Neue Ausgabe
Unser regelmäßiger Rechtsreport mit aktuellen Themen und Urteilen. Unser kostenloser Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Mietrechtsreform 2019
- Vererblichkeit eines Faccebook-Accounts
- Schimmel im Altbau
- Prüfbarkeit einer Schlussrechnung
- Vermietung einer Eigentumswohnung für Feriengäste
- Rückforderung eines Wohnrechts wegen Verarmung