Düsseldorfer Tabelle Stand 1. 1. 2019
- Details
- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2019 geändert.Die Beträge für den Kindesunterhalt
haben sich ab 01. Januar 2019 erhöht, nämlich
- in der ersten Altersgruppe auf 354,00 €
- in der zweiten Altersgruppe auf 406,00 € und
- in der dritten Altersgruppe auf 476,00 €
unverändert geblieben ist das Kindergeld und beträgt weiterhin für das erste und zweite Kind 194,00 €, für das dritte Kind 200,00 € und ab dem vierten Kind 225,00 €. Die Einzelheiten finden Sie unter nachstehenden Link: Düsseldorfer Tabelle 2019
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