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Beispiel Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten sollte grundsätzlich jeder erstellt haben. Es gibt hierfür verschiedene Lösungsansätze.

Seit Mitte 2013 wird das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer geführt. In dieser können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen niedergelegt werden.  Vorsorgevollmachten sind eine spezifische Art von Vollmachten, die ihre  gesetzliche Grundlage im allgemeinen BGB haben.  Aber was versteht man unter einer Vorsorgevollmacht?

In einer solchen Vorsorgevollmacht wird ein Dritter bevollmächtigt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, wenn der Betroffene selbst sich nicht mehr verbindlich äußern kann. Dies kommt etwa in Betracht, wenn ein Mensch im Koma liegt. Ebenso besteht diese Situation, wenn ein Mensch aufgrund einer altersbedingten Demenz seine Dinge nicht mehr regeln kann.

Liegt eine Vollmacht nicht vor,  dann muss in einem solchen Fall  ein Betreuer gerichtlich eingesetzt werden. Den gerichtlichen Betreuer kann man sich nicht sicher selbst aussuchen, während man mit einer Vollmacht  denjenigen einsetzen kann, der entsprechendes Vertrauen genießt.  Ein  Beispiel für eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht finden Sie hier.

Bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten sollten Sie sich sorgfältig beraten lassen, hierbei sind  auch praktische Erwägungen einzubeziehen. So müssen beispielsweise privatschriftliche Vollmachten den Vorgaben des Geldwäschegesetzes genügen, damit sie von Banken akzeptiert werden. Notarielle Vollmachten haben hier eine größere Akzeptanz, können aber auch zu Grundstücksgeschäften bevollmächtigen. Dies führt zu erhöhten Risiken für den Vollmachtgeber. Da eine Betreuung auch neben einer Bevollmächtigung möglich ist,  sind auch Kombinationen denkbar. Über diese Alternativen muss der Betroffene sich Gedanken machen

Unser Rat:

  • Denken Sie ernstlich über derartige Regelungen in Ihrem eigenen Interesse nach.
  • Verwenden Sie keine Muster ohne weitere Beratung (auch nicht unsere Muster).
  • Holen Sie sich qualifizierten Rat bei erfahrenen Juristen ein, damit Ihre Verfügungen auch am Ende den Erfolg haben, den Sie haben sollen.