Baumangel durch Algenbefall
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- von Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Wie weit die Gewährleistungsverpflichtung von Bauunternehmern gehen kann, zeigt ein am 07.07.2010 vom OLG Frankfurt entschiedener Fall.
Der Bauunternehmer hatte eine Wärmedämmverbundsystem (WDS)-Fassade bei einer Wohnungseigentumsanlage erstellt. Sowohl die Wärmedämmung als auch der Fassadenanstrich entsprachen der vertraglichen Leistungsbeschreibung und waren technisch einwandfrei hergestellt.
Das WDS führt zu einer dauerhaft niedrigeren Temperatur der Fassade an der Außenseite. Dies kann dazu führen, dass bei einer hell gestrichenen Fassade schon in relativ kurzer Zeit streifenartige dunkle Verfärbungen auftreten, die auf einen Bewuchs mit Algen und Pilzen zurückgeführt werden kann. Diese Entwicklung entsteht durch die Ablagerung von organischen Substanzen an der Fassade, die im Zusammenwirken mit Feuchtigkeit einen solchen Bewuchs zulassen. Bei ungünstigen Verhältnissen kann eine solche Situation bereits zwei oder drei Jahre nach Fertigstellung eintreten, wie in dem streitgegenständlichen Fall passiert.
Das OLG Frankfurt hat dies als optischen Mangel angesehen und den Unternehmer zur Zahlung eines Kostenvorschusses für eine Nachbesserung verpflichtet.
Dies macht deutlich, welch hohen Risiken Bauunternehmer insbesondere bei der Anwendung neuerer Techniken ausgesetzt sind, die sie – wie im vorliegenden Falle – letztlich voll treffen. Hier hätte vielleicht eine spezielle Fassadenbeschichtung Abhilfe treffen können, die aber einen erhöhten Aufwand mit sich gebracht hätte. Durch eine gute Belehrung wäre es auch denkbar gewesen, die Risiken in einem solchen Fall dem Bauherrn aufzuerlegen.
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