Die Errichtung oder die Sanierung einer Immobilie ist zumeist ein komplexes Vorhaben, an dem unterschiedliche Beteiligte mitwirken: Vom Bauherren über den Architekten und den Generalunternehmer bis hin zu den Vertretern der einzelnen Gewerke. Hier kommt es häufig zu Konflikten. Drei typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:

  • Sie sind Bauherr und der von Ihnen beauftragte Bauunternehmer liegt deutlich hinter dem vereinbarten Fertigstellungstermin zurück.
  • Sie sind Elektromeister und der Generalunternehmer hält erhebliche Geldbeträge aus der letzten Abschlagsrechnung ein.
  • Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellen sich erhebliche Mängel an einem Bauvorhaben heraus.

Was tun?

Wir unterstützen Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen. Baurechtliche Angelegenheiten werden in unserer Kanzlei in erster Linie von Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bearbeitet. Er ist Vorsitzender von FachanwaltBau e.V., eines regionalen Vereins von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht.

Mandanten, die wir im Baurecht regelmäßig beraten

  • Bauunternehmer
  • Handwerksbetriebe
  • Bauherren
  • Bauträgerunternehmen
  • Generalunternehmer

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Baurecht

Interessenvertretung im Baubereich

Konflikte treten im privaten Baurecht häufig bei Fragen der Gewährleistung auf, bei der Beseitigung von Baumängeln, der Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, der Durchsetzung von Vertragsstrafen oder dem Streit um Bausicherheiten. Hier können Sie aus unserer langjährigen Erfahrung schöpfen: Wir beraten und vertreten Sie, notfalls auch vor Gericht. Dabei haben wir immer auch die wirtschaftliche Seite im Blick.

Baubegleitende Beratung

Beim Bau lösen Streitigkeiten regelmäßig Verzögerungen aus, die allen Beteiligten hohe Kosten verursachen können. Schon beim Bau eines Einfamilienhauses, aber erst recht bei größeren Baumaßnahmen ist eine baubegleitende Beratung sinnvoll. Wir unterstützen Sie auch hierbei. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Vertragsberatung

Für private Bauherrn, die ein Einfamilienhaus bauen lassen wollen, bieten wir gegen eine Pauschale eine qualifizierte Beratung an. Diese umfasst die Überprüfung und ausführliche persönliche Besprechung eines Bauträgervertrages. Alternativ können dies auch der Grundstückskaufvertrag und der Generalunternehmervertrag sein. Voraussetzung ist die Vorlage der vollständigen Verträge. Im Rahmen dieser Besprechung werden

  • Problempunkte der vertraglichen Gestaltung und deren Korrekturen dem Bauherrn aufgezeigt,
  • Empfehlungen für Vertragsänderungen gegeben,
  • Verhaltensempfehlungen für die Durchführung des Bauvorhabens erteilt,
  • die üblichen „Tricks“ zur Kostenerhöhung für unerfahrene Bauherrn dargestellt.

Der Bauherr erhält eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Fixpunkte.

Schlichtung

Wir können für die Parteien eines Bauvertrages auch eine Schlichtung durchführen, bei der durch Rechtsanwalt Große-Wilde als neutralem Schlichter gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung gesucht (und nicht selten auch gefunden) wird. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn die Parteien noch länger zusammenarbeiten müssen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Öffentliches Baurecht

Wenn es um die Zulässigkeit der Bebauung geht, beraten und vertreten wir Sie auch gegenüber den Baubehörden bis hin zur Vertretung vor den Verwaltungsgerichten. Hierher gehören Fragen der Baugenehmigung und der öffentlich-rechtliche Nachbarstreit um die Zulässigkeit einer Bebauung. Ebenso sind hier Verfahren angesiedelt, die auf die Bebaubarkeit Einfluss nehmen, etwa naturschutzrechtliche Fragen oder Fragen von Lärmbelästigungen.

Gut zu wissen

Weitere Informationen zu baurechtlichen Fragen finden Sie auch auf der Seite von FachanwaltBau e. V., einem Zusammenschluss von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht, dem auch Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde angehört.