Montag bis Freitag
9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterliegen vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die durch eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nicht vereinfacht werden. Darüber hinaus wird die spezifische Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses zumeist vertraglich fixiert. Da sich hier oft existenzielle unterschiedliche Interessengruppen gegenüberstehen, sind arbeitsrechtliche Konflikte dennoch keine Seltenheit. Drei typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:
Was tun?
Wir setzen uns für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen ein. Fragen des Arbeitsrechts werden bei uns in erster Linie von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde bearbeitet. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich.
Ob Arbeitsvertrag, Kündigung, Arbeitszeugnis oder Insolvenzfragen – wir beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und setzen uns für Ihre Belange ein
Bei Auseinandersetzungen im Arbeitsbereich stehen wir Ihnen beratend zu Seite und vertreten Sie, notfalls auch vor Gericht. Dabei haben wir immer auch die Besonderheiten des Betriebs im Auge. Hier können Sie auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Unregelmäßigkeiten im Arbeitsverhältnis stören regelmäßig den Betriebsablauf und beeinträchtigen das Betriebsklima. Zeichnen sich die ersten Probleme ab, dann ist im Vorfeld eine erste Beratung sinnvoll. Sind die Probleme schon eingetreten, ist spätestens dann eine Beratung nötig. Die Abrechnung erfolgt nach Gegenstandswert oder nach Zeitaufwand.
Für Arbeitgeber, die sich Vertragsmuster erstellen lassen möchten, bieten wir eine qualifizierte Vertragsgestaltung an. Weil die Verwendung geeigneter Mustertexte allein nicht ausreicht, erhalten Sie von uns hierfür auch regelmäßig ergänzende Hinweise, um einen qualifizierten Einsatz derartiger Muster sicherzustellen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.