Betriebsbedingte Kündigung zur Lohnsenkung
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- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Ob der Arbeitgeber zum Zwecke der Lohnsenkung eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen kann, war bisher streitig.
Mit seinem Urteil vom 01.07.1999 hat das BAG bestätigt, daß ein Arbeitgeber, der mit einzelnen Arbeitnehmern eine höhere Vergütung vereinbart hatte, als sie dem betrieblichen Niveau entspricht, diese nicht später unter Hinweis auf das allgemeine Lohnniveau senken kann.
Das folgt daraus, daß beim Abschluß eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vorgeht. Eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Senkung des Lohnes ist deshalb unwirksam.
Eine Ausnahme gilt, wenn Beendigungskündigungen oder die Schließung des Betriebes sonst unvermeidbar wären.
Es empfiehlt sich deshalb, einen umfassenden Sanierungsplan zu erstellen, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft.
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