Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter unterliegt insbesondere beim Wohnraum engen gesetzlichen Regelungen. Die für länger laufende Mietverträge notwendige Schriftform führt nur teilweise zur Klärung der rechtlichen Verhältnisse. Wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für beide Seiten kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen. Drei typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:

  • Als Eigentümer eines Ladenlokales möchten Sie dieses unter Einhaltung aller juristischen Anforderungen an ein Bekleidungsgeschäft vermieten.
  • Sie sind Vermieter, Ihr Mieter ist arbeitslos geworden und hat seit Monaten seine Miete nicht bezahlt.
  • Sie sind Ladenbesitzer und haben einen langjährigen Mietvertrag. Jetzt entsteht längerfristig eine Großbaustelle vor Ihrem Ladenlokal, was zu Einbußen bei Ihren Kundenzahlen führt.

Was tun?

Wir setzen uns für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen ein. Fragen des Mietrechts werden bei uns von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bearbeitet. Sie war bis 1994 auch als Beraterin eines Haus- und Grundbesitzervereins tätig und vertritt aus dieser Tradition heraus auch heute noch überwiegend die Vermieterseite. Insbesondere im gewerblichen Bereich, aber auch sonst, vertritt sie aber auch die Mieterseite.

Mandanten, die wir regelmäßig im Mietrecht beraten

  • gewerbliche Vermieter
  • private Vermieter
  • Mieter von gewerblichen Räumen
  • Mieter von Wohnungen

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Mietrecht

Ob Mietvertrag, Kündigung oder Räumung – wir beraten Sie zu allen mietrechtlichen Fragen und setzen uns für Ihre Belange ein.

Streitigkeiten im Mietbereich

Bei Auseinandersetzungen im Mietbereich stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Sie, notfalls auch vor Gericht. Dabei haben wir vor allem wirtschaftliche Aspekte im Blick. Hier können Sie aus unserer langjährigen Erfahrung schöpfen.

Vertragsregelnde Tätigkeit

Störungen im Mietverhältnis führen regelmäßig zu hohen finanziellen Einbußen auf Vermieterseite und/oder auf Mieterseite. Schon bei den ersten Unstimmigkeiten ist eine Beratung sinnvoll, um Weiterungen zu vermeiden. Abwarten verschlimmert die Situation in den meisten Fällen. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug. Die Abrechnung erfolgt nach Gegenstandswert oder nach Zeitaufwand.

Vertragsberatung

Für Vermieter und Mieter von gewerblichen Räumen oder von Wohnungen bieten wir die Erstellung eines Vertragstextes an. Dieses kann die Erstellung eines Gesamtvertrages sein oder auch die Überprüfung einzelner Vertragsregelungen in einem schon existierenden Vertragsmuster. Gerade die Vertragsgestaltung ist im Mietrecht ein nur noch von ausgewiesenen Fachleuten zu beherrschendes Gebiet. Der Grundsatz „viel Text hilft viel“ ist ein gefährlicher Trugschluss. Unabgestimmte Ergänzungen von Mustern sind rechtlich selten durchsetzbar. Wir machen Ihre Verträge rechtssicher. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Gut zu wissen

Der Titel „Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht“ wird von der jeweiligen Anwaltskammer verliehen. Voraussetzung ist neben einer umfänglichen Spezialausbildung mit anspruchsvollen Klausuren auch ein erhebliches Maß an Erfahrung. Bevor man den Titel „Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht“ führen darf, muss man nachweisen, dass man in den letzten 3 Jahren 120 entsprechende Fälle bearbeitet hat, von denen die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen. Auch nach der Verleihung des Titels muss man jährlich seine Fortbildung im Fachgebiet nachweisen. Bei einem Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht ist ein immobilienrechtliches Problem in den besten Händen.

Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde veröffentlicht zudem regelmäßig Beiträge unter anderem zum Mietrecht im „Handbuch für Selbstständige“, herausgegeben vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft, Bonn. Außerdem erläutert sie regelmäßig in Vorträgen die mietrechtlichen Zusammenhänge für Vermieter.