Der Erwerb von Häusern und Grundstücken ist zumeist mit größeren finanziellen Aufwendungen verbunden. Dabei sollte niemand ein unnötiges Risiko eingehen. Auch im Streitfall stehen oft größere Summen auf dem Spiel. Eine rechtzeitige qualifizierte Beratung ist eine günstige Absicherung. Aber auch nach dem Erwerb kommen immer wieder Probleme auf.  Wohnungseigentümer müssen Beschlüsse fassen, Grundstückseigentümer sich mit Nachbarn auseinandersetzen. Drei typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:

  • Sie sind Käufer eines Einfamilienhauses und müssen feststellen, dass dieses entgegen seiner ausgeschriebenen ruhigen Lage in der Einflugschneise des Flughafens liegt.
  • Sie möchten mit Ihrem Ehepartner ein Haus aus den 60er Jahren kaufen und haben Fragen zum bereits vorliegenden Entwurf des Notarvertrages.
  • Als Wohnungseigentümer sind Sie mit einigen Beschlüssen der Eigentümerversammlung nicht einverstanden und haben den Eindruck, dass die Gemeinschaftskosten zu Ihrem Nachteil kalkuliert wurden.

Was tun?

Wir setzen uns für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen ein. Fragen des Immobilienrechts werden bei uns in erster Linie von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bearbeitet. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

Mandanten, die wir regelmäßig im Immobilienrecht beraten

  • Immobilien-Makler
  • Käufer von Immobilien
  • Verkäufer von Immobilien
  • Hausverwalter
  • Eigentümer von Wohnungseigentum
  • Eigentümer von Teileigentum (gewerbliche Räume)

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Immobilienrecht

Ob HauskaufGrundstückskauf, Eigentumswohnung oder Maklervertrag – wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie und setzen uns für Ihre Belange ein.

Streitigkeiten im Immobilienbereich

Bei Auseinandersetzungen im Bereich des Wohnungseigentums stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Sie, notfalls auch vor Gericht. Gleiches gilt auch beim Streit mit dem Nachbarn. Dabei haben wir immer auch die wirtschaftlichen Aspekte im Blick. Hier können Sie aus unserer langjährigen Erfahrung schöpfen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Vertragliche Abwicklungen

Bei Maklerverträgen lösen ungenaue Angaben oft Streitigkeiten aus. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bestehen regelmäßig unterschiedliche Sichtweisen. Bestehen nach dem Erwerb einer Immobilie Mängel am Objekt, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der Rechtslage. Die Abrechnung erfolgt nach Gegenstandswert.

Vertragsberatung

Der Kauf und der Verkauf einer Immobilie wirft zahlreiche Fragen auf. Immobilienkaufverträge sind hochkompliziert und für den Laien kaum verständlich. Hier muss man wissen, worauf es ankommt und wo in der Praxis die Risiken liegen. Wir bieten eine qualifizierte Beratung an. Diese umfasst die Beratung bei einem noch nicht erstellten Notarvertrag und die Erläuterung und Überprüfung eines Notarvertrages im Entwurfsstadium. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.