Ob GmbH oder AG, OHG, KG oder GBR – unterschiedliche Gesellschaftsformen unterliegen besonderen Rechten und Pflichten. Da in den meisten Fällen mehrere Gesellschafter daran beteiligt sind und die Gesellschaften wirtschaftliche Beziehungen untereinander eingehen, kann es hier auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Drei typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:
- Sie sind Unternehmer und Geschäftsführer einer GmbH, an der Sie zu 60% beteiligt sind. Mit 30% ist Ihre Mitgeschäftsführerin beteiligt, die jedoch aus privaten Gründen ihre Pflichten vernachlässigt. Weil darunter das Geschäft leidet, brauchen Sie schnell eine gute Lösung.
- Sie möchten sich im IT-Bereich mit einer wenig risikoreichen Tätigkeit selbstständig machen und fragen sich, welche Gesellschaftsform die richtige für Sie wäre.
- Sie sind Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Jetzt möchten Sie wissen, wie Sie finanzielle Mittel zuschießen können, ohne für den Fall einer Insolvenz ein allzu großes Risiko einzugehen.
Was tun?
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und dem Schutz Ihrer Interessen. Fragen zum Gesellschaftsrecht werden durch Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde in unserer Kanzlei bearbeitet. Er verfügt über langjährige Erfahrungen, insbesondere im Bereich des GmbH-Rechts, und hat Gesellschafter und Gesellschaften erfolgreich beraten und vertreten. Außerdem ist er regelmäßig als Autor für juristische Fachzeitschriften im GmbH-Recht tätig.
Mandanten, die wir im Gesellschaftsrecht regelmäßig beraten
- mittelständische Unternehmer
- Geschäftsführer und Vorstände
- Unternehmensgründer
- Insolvenzverwalter
Unsere Leistungen für Sie im Bereich Gesellschaftsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit beinhaltet alle Fragen zu Personen- und Kapitalgesellschaften des Privatrechts. Hierzu zählen in erster Linie die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Daneben gibt es noch einige seltener vorkommende Gesellschaftsformen wie die stille Gesellschaft, die Genossenschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und Kombinationen der obigen Gesellschaften, etwa die GmbH & Co KG.
Wir beraten Sie eingehend zur Gründung, Umwandlung und Beendigung von Gesellschaften sowie zum Ausscheiden von Gesellschaftern. Hierzu gehören auch Fragen der Abfindung beim Ausscheiden, der erbrechtlichen Nachfolge in Geschäftsanteile aber auch der lebzeitigen Unternehmensnachfolge. Und schließlich sind davon insbesondere auch Rechtsfragen vor und nach der Insolvenz eines Unternehmens betroffen – auch unter Einschluss aller Fragen der persönlichen Haftung der Beteiligten.
Ebenso unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern oder mit der Geschäftsführung der Gesellschaft. Dies betrifft auch Fragen der Kontrollrechte und -pflichten, Vertragsdauer und Abberufungsmöglichkeiten, Wettbewerbsverbote, Vergütungsfragen, Pensionsansprüche oder die persönliche Haftung der Organmitglieder.
Schlichtung
Wir können für die beteiligten Parteien auch eine Schlichtung durchführen, bei der durch Rechtsanwalt Große-Wilde als neutralem Schlichter gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung gesucht (und nicht selten auch gefunden) wird. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn beide Parteien noch länger zusammenarbeiten müssen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Gut zu wissen
Seit 1998 ist Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift „Der GmbH-Steuerberater“ aus dem Verlag Dr. Otto Schmidt in Köln. Er hat seitdem mehr als 100 gesellschaftsrechtliche Urteile der obersten Gerichte analysiert, für den Leser aufgearbeitet und kommentiert. Daneben hat er auch größere Fachaufsätze, insbesondere zur GmbH, veröffentlicht. Er hält regelmäßig Vorträge für die Fortbildung von Anwälten in diesem Bereich.