Unterhaltsausschluss durch Ehevertrag unwirksam
Für den Inhalt von Eheverträgen sieht der Gesetzgeber grundsätzlich freie Gestaltungsmöglichkeiten vor. Soweit durch verschiedene Rechtsvorschriften Grenzen gezogen werden, beziehen diese Grenzen sich häufig nur auf reine Formvorschriften. Nicht ausgeschlossen werden kann außerdem im Rahmen eines Ehevertrages der Unterhalt während der Ehe. Der Ausschluss von nachehelichen Unterhaltsansprüchen wurde daher bisher ohne wesentliche Beschränkungen als wirksam angesehen. Der BGH hat selbst Eheverträge für wirksam gehalten, in denen schwangere Frauen vor Eingehen der Ehe mit ihrem zukünftigen Ehemann für den Fall der Scheidung auf Unterhalt verzichtet haben.