Planender Architekt kann Sicherheitsleistung verlangen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 5. 10. 2004 kann auch der nur planende Architekt eine Sicherheitsleistung nach § 648a BGB verlangen.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 5. 10. 2004 kann auch der nur planende Architekt eine Sicherheitsleistung nach § 648a BGB verlangen.
Bisher geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Pflichtteilsanspruch nicht von Dritten, insbesondere von Gläubigern geltend gemacht werden kann, wenn nicht der Berechtigte persönlich hierzu seine Zustimmung gab. Dies war insbesondere für die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bedeutsam, wenn hierbei Personen bedacht werden sollten, die von staatlichen Leistungen wie der Sozialhilfe abhängig sind.
Eheverträge unterliegen immer wieder der Diskussion. Regelmäßig geht es darum, die Grenze zu ziehen, wo die vereinbarte Lastenverteilung den ehelichen Lebensverhältnissen in keiner Weise mehr gerecht und die Lastenverteilung für den belasteten Ehegatten unzumutbar wird. In einer Entscheidung vom 18. Februar 2004 hat der BGH die Grenzen bei Eheverträgen jetzt neu gezogen.
Arbeitgeber behalten sich gerne im Arbeitsvertrag vor, übertarifliche Lohnbestandteile zu widerrufen.
Seit dem 01. Januar 2004 müssen Rechnungen detaillierte Angaben enthalten, damit der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen kann. Zusätzlich ist ab dem 01. April 2004 in der Baubranche in bestimmten Fällen die Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer auf den Kunden übergegangen.
Verträge in Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterliegen immer wieder der Diskussion. War es in der Vergangenheit der Aufhebungsvertrag, der den Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährdete, so hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt auch dem Abwicklungsvertrag den Boden entzogen. Mit Urteil vom 18.12.2003 hat das BSG entschieden, dass auch Absprachen nach Kündigung das Arbeitslosengeld gefährden.
In mehreren ganz aktuellen Urteilen vom 22.1.2004 hat sich der VII. Senat des BGH mit der Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB beschäftigt.
Kann ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer nach neuem Recht widerrufen werden?
Eine ordnungsgemäße Honorarberechnung ist selbst für langjährig tätige Architekten oft ein Buch mit 7 Siegeln. Der eine versucht das Problem mit Pauschalverträgen zu umgehen, der andere vertraut darauf, sich am Ende mit dem Bauherrn auf eine bestimmte Summe zu einigen. Probleme ergeben sich aber immer dann, wenn ein Vertrag vorzeitig gekündigt wird oder eine Einigung nicht erfolgt.
In einer Entscheidung vom 27.12.2003 hat der BGH die in einem Bauvertrag enthaltene Klausel, nach der Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, für unwirksam erklärt. Besonders ist hierbei zu beachten, dass dies auch dann gilt, wenn der Auftragnehmer ein großes Bauunternehmen ist.