Wann kann bei Mängeln nur Minderung statt Nachbesserung verlangt werden?
Manchmal stellt sich bei einem Nachbesserungsverlangen des Auftragnehmers für den Auftraggeber die Frage, ob dieses Verlangen zumutbar ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Nachbesserungsaufwand sehr hoch, und der hierdurch erzielbare Effekt gering ist. Die Anforderungen der Rechtsprechung an eine Fallgestaltung, bei der ein Nachbesserungsverlangen unverhältnismäßig ist, sind nach wie vor hoch.