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Online-Scheidung oder konventionell?

Die Scheidung online ist heute modern, ist aber nicht für jeden geeignet. Die Vor- und Nachteile haben wir einmal zusammengestellt.

Zwei allgemeine Irrtümer müssen von vornherein klargestellt werden:

  • Eine sog. Online-Scheidung ist nicht billiger als eine konventionelle Scheidung. Die Gebühren der Rechtsanwälte sind ebenso wie die Gerichtskosten gesetzlich geregelt. Wer sparen will, muss sich über die wirtschaftlichen Fragen vorher mit seinem Ehepartner einigen. Dies reduziert die Kosten erheblich. Die Scheidung kann zudem so erfolgen, dass sich nur ein Ehepartner vertreten lässt. Auch das reduziert die Kosten erheblich. Beides ist auch bei der konventionellen Scheidung möglich und wird von uns in geeigneten Fällen seit vielen Jahren praktiziert.
  • Die Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant kann über das Internet, per Telefon oder per Brief erfolgen. Mit dem Gericht muss die Korrespondenz wie bisher in den überwiegenden Fällen schriftlich erfolgen. Die ersten Ansätze des elektronischen Rechtsverkehrs gibt es zwar schon. Sie beschränken sich auf wenige Bereiche und sind teilweise in der Erprobungsphase. Im Scheidungsverfahren findet dieser Austausch noch nicht statt. Da die Gerichte nicht schneller arbeiten, sind die Zeitvorteile der Online-Scheidung in der Regel auf wenige Tage begrenzt.

Die Online-Scheidung eignet sich für Ehepaare, die über alle klärungsbedürftigen Punkte bereits Einigkeit erzielt haben. Was im Fall einer Scheidung zu klären ist, finden Sie bei uns unter „Ehe in der Krise“.

Die Online-Scheidung kann Zeit und Aufwand sparen, weil keine Besuche beim Anwalt nötig sind. Der Nachteil ist, dass eine Beratung bei der reinen Datenerfassung nicht stattfindet. Die Online-Kommunikation ist deshalb nicht für jeden geeignet. Wer Verständnisschwierigkeiten hat – z.B. als Ausländer – wird damit nicht klarkommen.

Es ist aber empfehlenswert, frühzeitig alle klärungsbedürftigen Punkte anzusprechen. Dies ist im Rahmen des Mail-Verkehrs natürlich möglich, dann ergibt sich aber kein Vorteil mehr gegenüber einer herkömmlichen Mandatsführung. Missverständnisse fallen in der Regel bei der qualifizierten Beratung auf. Muss noch weiteres geregelt werden, dann ist es besser, auf eine Online-Scheidung zu verzichten. Viel wichtiger im übrigen ist die Qualität des Anwalts. Weil die Vorteile sehr gering sind, die Nachteile oft aber erheblich, weil die Betroffenen sich über Ihre Rechtsposition nicht im klaren sind, führen wir Scheidungen ohne persönlichen Kontakt bei Mandatsübernahme zum Mandanten nur im Ausnahmefall durch, etwa wenn der Mandant weit entfernt wohnt und ein Gericht in den Landgerichtsbezirken Bonn, Köln oder Koblenz zuständig ist.

Hier noch einmal eine Übersicht:

Fragestellung Normale Scheidung Online-Scheidung
Für wen geeignet? Wer den persönlichen Kontakt sucht
Wer über die Folgen einer Scheidung nicht ausreichend unterrichtet ist oder keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat

Wenn eine gütliche, einfache Scheidung aufgrund von persönlichen Differenzen und/oder offenen Fragen nicht möglich ist

 

Wenn alle Streitpunkte durch eine notarielle Vereinbarung oder durch eine private Vereinbarung geregelt sind
Wenn es wirtschaftlich nichts zu verteilen gibt (z. B. Ehe zwischen Studenten)
Gibt es Beratung? Die Beratung erfolgt persönlich und vor Ort in der Kanzlei des Anwalts. Wir führen meist eine gründliche Erstberatung durch, die je nach anstehenden Problemen zwischen 1 und 2 Stunden dauert. In dieser Erstberatung, die wir oft nach Pauschalen abrechnen, können die wichtigsten Punkte angesprochen werden. Hierbei wird auch das weitere Vorgehen und die Kostenfrage soweit wie möglich abgeklärt. Weitere Fragen können entweder persönlich, telefonisch oder via Mail geklärt werden Beratung im Sinne einer ausführlichen Erstberatung findet in der Regel nicht statt, wenn es um reine Datenerfassung und Formularversendung via PDF geht. Nachfragen per E-Mail und Telefon sind möglich – da besteht kein Unterschied zum herkömmlichen Anwalt
Wie bequem ist die Umsetzung? Das ist abhängig vom Mandanten – die persönliche Beratung ist bei Entscheidungen über das Vorgehen sinnvoll, Viele Fragen können aber auch via Mail und Telefon geklärt werden Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich via Mail und Telefon. Die notwendigen Unterlagen werden per Mail, Fax oder Brief ausgetauscht. Persönliche Gespräche in der Kanzlei bleiben möglich, wenn der Mandant es wünscht.
Welche Verfahrensdauer? Der Scheidungsantrag und eventuelle weitere Anträge gehen auf den Postweg oder per Boten zum Gericht. Der weitere Ablauf ist dann Sache des Gerichts – der Anwalt hat darauf keinen Einfluss. In einfachen Verfahren kann eine Scheidung nach 3 Monaten ausgesprochen werden. Müssen die Auskünfte der Rentenversicherungsträger eingeholt werden, verlängert sich dies um wenigstens 3 bis 6 Monate. Weitere Streitigkeiten (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht) können ein Verfahren auf Jahre verzögern. Die Kommunikation mit dem Anwalt und die Antragstellung funktionieren etwas schneller, der Ablauf nach Antragstellung ist aber der gleiche wie bei der normalen Scheidung und kann nicht verkürzt werden
Muss man vor Gericht erscheinen? Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten erscheinen. Hierbei sind Anwalt und Mandant gemeinsam anwesend Beim Scheidungstermin müssen beide Ehegatten erscheinen. Ist der Kanzleisitz des Online-Anwalts weit weg vom Gerichtsort, wird ggf. ein Kollege eingeschaltet, der in Gerichtsnähe seinen Kanzlei-Sitz hat
Welche Kosten entstehen? Die Kosten einer Scheidung hängen vom Streitwert ab. Wird nur geschieden, ist das Nettogehalt der Eheleute maßgeblich für den Streitwert.

Wird nur ein Ehegatte vertreten, so kann als Faustregel von Gesamtkosten in Höhe von 50 % des zusammengerechneten Monatseinkommen beider Eheleute ausgegangen werden

Ein Beispiel: Jeder Ehegatte verdient 2.500 € netto und ist in der Rentenversicherung. Das Gericht verlangt 530 €, der Anwalt ca. 1.830 €, insgesamt also 2.360 €

Zusätzliche Streitpunkte (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) kosten extra, häufig werden dann 2 Anwälte tätig

Kein Unterschied zur normalen Scheidung. Die Einschaltung eines örtlichen Kollegen kann Mehrkosten verursachen