Tatsächlich sollte an erster Stelle das wirtschaftlich gewollte Ergebnis stehen, also die Auswahl des richtigen Nachfolgers. Dieser muss auch im Hinblick auf weichende Geschwister mit einer ausreichenden Ausstattung an Kapital und Entscheidungskompetenz versehen werden, um erfolgreich als Unternehmer wirken zu können. Ebenso sind klare und einfach umsetzbare Vorsorgeregelungen für den Übergeber unbedingt nötig.
Beide Ziele müssen sorgfältig umgesetzt und zudem rechtlich abgesichert werden. Nur eine rechtliche Absicherung der Ziele in vertraglicher Form führt zum wirtschaftlich gewollten.
Erst hieran knüpft sich die Überprüfung der steuerlichen Konsequenzen an, die oft zur Veränderung der ersten Gestaltung führt. Letztlich kann aber die Wahl einer steuerlich optimalen Gestaltung nur dann empfohlen werden, wenn auch die rechtliche Absicherung der Ziele dies erlaubt.
Schließlich sollten zum Abschluss auch noch psychologische Überlegungen einfließen. Denn in den seltensten Fälle stehen Übergeber und Nachfolge ohne Familienmitglieder da. Diese werden so oder so Einfluss nehmen wollen.
Erste Überlegungen sollten nicht zu spät erfolgen. Die rechtzeitige Regelung der Nachfolge ist ein Zeichen für die Qualität und Stärke des Seniors.