Fristlose Kündigung bei Mängeln des Mietobjekts vereinfacht
Reicht eine zu geringe Mietfläche aus, um den Mietvertrag fristlos kündigen zu dürfen? Oder muss der Mieter auch eine nicht unerhebliche Gebrauchsbehinderung haben?
Reicht eine zu geringe Mietfläche aus, um den Mietvertrag fristlos kündigen zu dürfen? Oder muss der Mieter auch eine nicht unerhebliche Gebrauchsbehinderung haben?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist auch beim Wohnen Mieter von Gewerberaum, wenn die GmbH die Wohnung angemietet hat. Mit Urteil vom 16. Juli 2008 hat der BGH entschieden, dass das Mietverhältnis sich nach den Gewerberaumvorschriften regelt.
Wer hat die Kosten der Beseitigung von Schwarzstaub in der Wohnung zu bezahlen? Durch Urteil vom 28. Mai 2008 hat der BGH entschieden, dass die Kosten der Beseitigung von Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung bei vertragsgemäßem Gebrauch von dem Vermieter zu tragen sind.
Muss der nichteheliche Lebensgefährte des Mieters einer Wohnung auf Räumung (mit-)verklagt werden? Mit Beschluss vom 19. 3. 2008 hat der BGH hier ein klare Linie vorgegeben.
Kann der Vermieter die Betriebskosten nach Kalenderjahr abrechnen, wenn er für die Heizkosten vom Versorgungsunternehmen nur eine Abrechnung nach Heizperioden hat? Mit Urteil vom 30. April 2008 hat der BGH entschieden, dass der Vermieter Betriebskostenarten mit verschiedenen Abrechnungszeiträumen in einer Gesamtabrechnung über einen Abrechnungszeitraum abrechnen kann.
Nicht selten beseitigen Mieter einen Mangel an der Mietsache einfach selbst und wollen die Kosten mit der Miete verrechnen. Kostenersatz kann der Mieter aber nur verlangen, wenn der Vermieter vorher vergeblich aufgefordert wurde oder ein Notfall bestand, so der BGH in einem Urteil vom 16. Januar 2008.
Der ehemalige Eigentümer einer Wohnung kann nach einem Verkauf noch lange haften. Durch Urteil vom 28. Mai 2008 hat der BGH entschieden, dass für die Dauer der Haftung die Kenntnis des Mieters vom Eigentumswechsel des Vermieters entscheidend ist.
Aus steuerlichen Gründen wurden in der Vergangenheit oft private Immobilien in gewerbliche Gesellschaften, etwa eine GmbH & Co KG eingebracht. Soll nun eine vermietete Wohnung von einem der Mitgesellschafter bezogen werden, stellt sich die Frage, ob eine Gesellschaft überhaupt Wohnbedarf geltend machen kann.
Kann der Vermieter das Risiko des Erhalts einer Nutzungsgenehmigung völlig auf den Mieter übertragen? Mit Urteil vom 24. Oktober 2007 hat der BGH das verneint.
Durch Urteil vom 20. Juli 2005 hat der BGH entschieden, dass bei einer Gemeinschaftsheizung die Heiz- und Warmwasserkosten mehrerer Wohngebäude zusammen abgerechnet werden können.