Schimmel im Altbau
Ob die bloße Gefahr einer Schimmelbildung einen Mangel der Mietsache darstellt, war bisher nicht klar. Mit Urteil vom 5.12.2018 hat der BGH seine Beurteilung genauer dargelegt.
Ob die bloße Gefahr einer Schimmelbildung einen Mangel der Mietsache darstellt, war bisher nicht klar. Mit Urteil vom 5.12.2018 hat der BGH seine Beurteilung genauer dargelegt.
Nicht selten beseitigen Mieter einen Mangel an der Mietsache einfach selbst und wollen die Kosten mit der Miete verrechnen. Kostenersatz kann der Mieter aber nur verlangen, wenn der Vermieter vorher vergeblich aufgefordert wurde oder ein Notfall bestand, so der BGH in einem Urteil vom 16. Januar 2008.
Mit Urteil vom 26.07.2004 hat der BGH entschieden, dass auch der Mieter einer Altbauwohnung einen Standard erwarten kann, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht.