Zusammenlegung von Wohnungseigentum
Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Gilt das auch für die Zusammenlegung zweier Wohnungseigentumsrechte?
Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Gilt das auch für die Zusammenlegung zweier Wohnungseigentumsrechte?