Wenn die Schwiegereltern zurückfordern
Dürfen Schwiegereltern vom Schwiegerkind Zuwendungen zurückfordern?
Dürfen Schwiegereltern vom Schwiegerkind Zuwendungen zurückfordern?
Bereits 1997 hat der BGH die Modifizierung der ehelichen Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag gebilligt. Für Unternehmer ist bei einer Eheschließung die modifizierte Zugewinngemeinschaft auch heute noch die erste Wahl:
Heutzutage werden die meisten Ehen durch Scheidung beendet. Das Gesetz ist für diesen Fall aber häufig nicht interessengerecht.
Zum 01.09.2009 ist eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft getreten. Seit Mitte 2013 wird das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer geführt.
Einige Jahre nach der Unterhaltsrechtsreform 2008 wurde jetzt eine Änderung der Vorschrift über die Befristung und Herabsetzung von nachehelichem Unterhalt bei langer Ehedauer beschlossen. Die Neuregelung tritt zum 01. März 2013 in Kraft.
Können die Schwiegereltern finanzielle Unterstützung von Schwiegersohn oder -tochter zurückfordern? Die Frage hat der BGH durch zwei Urteile vom 03.02.2010 und 21.07.2010 völlig neu entschieden.
Zum 01. September 2009 sind die neuen Regelungen zum Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten in Kraft getreten. Die Regelungen des neuen Güterrechts sollen nach den Vorstellungen des Justizministeriums zu gerechteren Ergebnissen bei der Verteilung des Erwirtschafteten zwischen den Eheleuten führen.
Eheverträge unterliegen immer wieder der Diskussion. Regelmäßig geht es darum, die Grenze zu ziehen, wo die vereinbarte Lastenverteilung den ehelichen Lebensverhältnissen in keiner Weise mehr gerecht und die Lastenverteilung für den belasteten Ehegatten unzumutbar wird. In einer Entscheidung vom 18. Februar 2004 hat der BGH die Grenzen bei Eheverträgen jetzt neu gezogen.
Für den Inhalt von Eheverträgen sieht der Gesetzgeber grundsätzlich freie Gestaltungsmöglichkeiten vor. Soweit durch verschiedene Rechtsvorschriften Grenzen gezogen werden, beziehen diese Grenzen sich häufig nur auf reine Formvorschriften. Nicht ausgeschlossen werden kann außerdem im Rahmen eines Ehevertrages der Unterhalt während der Ehe. Der Ausschluss von nachehelichen Unterhaltsansprüchen wurde daher bisher ohne wesentliche Beschränkungen als wirksam angesehen. Der BGH hat selbst Eheverträge für wirksam gehalten, in denen schwangere Frauen vor Eingehen der Ehe mit ihrem zukünftigen Ehemann für den Fall der Scheidung auf Unterhalt verzichtet haben.
Es kommt gar nicht selten vor, dass Eltern Ihren Kindern vor dem Tode Vermögen übertragen haben und sie später, etwa weil die vorhandene Rente nicht ausreicht, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch nehmen müssen. Zwar ist diese Problematik durch die Pflegeversicherung entschärft worden, bleibt aber nach wie vor aktuell. Insbesondere für Sozialhilfeträger stellte sich die Frage, ob auf solches Vermögen zurückgegriffen werden soll. Hintergrund ist § 528 BGB, nach dem der Schenker bei Verarmung einen Rückforderungsanspruch hat.