Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Zum 01.09.2009 ist eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft getreten. Seit Mitte 2013 wird das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer geführt.
Zum 01.09.2009 ist eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft getreten. Seit Mitte 2013 wird das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer geführt.