Rechte am „Kindersparbuch“ im Erbfall
Nicht selten kommt es vor, dass Eltern oder Großeltern ein Sparbuch auf den Namen ihrer Kinder oder Enkel anlegen, das Sparbuch gleichwohl aber selbst in der Hand behalten. In derartigen Fällen ist es völlig unproblematisch, wenn die Entwicklung so abläuft wie vorgesehen, nämlich dass letztlich die entsprechenden Guthaben dem Kinde zukommen sollen.