Bürgschaft auf erstes Anfordern
Zunehmend häufiger kommt in der Praxis (auch beim Bauvertrag) die Bürgschaft auf erstes Anfordern vor.
Zunehmend häufiger kommt in der Praxis (auch beim Bauvertrag) die Bürgschaft auf erstes Anfordern vor.
Wann die Nachbesserung von Baumängeln unverhältnismäßig wird, ist in der Praxis von großer Bedeutung. Denn grundsätzlich ist der Unternehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Aber oft steht der Aufwand hierfür völlig außerhalb des Nutzens für den Bauherrn.
Ein Architekt ist selbst dann verpflichtet, eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen, wenn aufgrund planungsrechtlicher Vorgaben Unsicherheit im Hinblick auf die Entscheidung der Genehmigungsbehörde besteht.
Das Aufgabenfeld der Projektsteuerung ist aus dem Tätigkeitsfeld der Architekten und Ingenieure längst nicht mehr wegzudenken. Es hat insbesondere im Rahmen von Großprojekten längst selbständige Bedeutung im Sinne eines eigenen Berufsbildes erlangt.
Jedem Architekten dürfte die Schwierigkeit der ordnungsgemäßen Abrechnung des Honorars nach der HOAI spätestens dann deutlich werden, wenn er diese Honoraransprüche mit Hilfe von Gerichten durchsetzen muss.