Zur Bauhandwerkersicherung nach Abnahme und Kündigung
In mehreren ganz aktuellen Urteilen vom 22.1.2004 hat sich der VII. Senat des BGH mit der Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB beschäftigt.
In mehreren ganz aktuellen Urteilen vom 22.1.2004 hat sich der VII. Senat des BGH mit der Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB beschäftigt.
Zunehmend häufiger kommt in der Praxis (auch beim Bauvertrag) die Bürgschaft auf erstes Anfordern vor.