Gemeinsame Haftung von Vor- und Nachunternehmer
Das Verhältnis der Haftung zwischen dem Unternehmer des Vorgewerks (hier der Rohbauer) und dem des Nachgewerks (hier der Putzer) war rechtlich bisher nicht eindeutig geklärt. Jetzt hat der BGH im Juni 2003 für mehr Rechtssicherheit gesorgt.