Gemeinsame Haftung von Vor- und Nachunternehmer

Das Verhältnis der Haftung zwischen dem Unternehmer des Vorgewerks (hier der Rohbauer) und dem des Nachgewerks (hier der Putzer) war rechtlich bisher nicht eindeutig geklärt. Jetzt hat der BGH im Juni 2003 für mehr Rechtssicherheit gesorgt.

Kategorie: Baumängel, Baurecht

Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei Baumängeln

Wann die Nachbesserung von Baumängeln unverhältnismäßig wird, ist in der Praxis von großer Bedeutung. Denn grundsätzlich ist der Unternehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Aber oft steht der Aufwand hierfür völlig außerhalb des Nutzens für den Bauherrn.

Kategorie: Baumängel, Baurecht