Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei GbR
Durch Urteil vom 21. April 2005 hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) klargestellt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur wirksam ist, wenn bei einer Kündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) alle Gesellschafter das Kündigungsschreiben unterzeichnet haben.