Allerdings muss man einige Grundsätze im Auge behalten. Seit Mitte 2013 wird das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer geführt. In dieser können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen niedergelegt werden. Während Vorsorgevollmachten schon lange eine gesetzliche Grundlage hatten, ist dies für Patientenverfügungen erst 2009 ausdrücklich geregelt worden. Aber was versteht man unter einer Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung regelt, wie Ärzte und Pflegepersonal im Krankheitsfalle mit dem Betroffenen umgehen sollen. Sie ist praktisch bedeutsam, wenn der Patient aufgrund einer schweren Erkrankung, über seine Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann Eine Patientenverfügung muss die Frage beantworten, ob und wann lebenserhaltende Maschinen abgestellt werden sollen. Hierbei reichen aber nicht allgemeine Vorgaben, vielmehr sind konkrete Anweisungen im Einzelnen notwendig. Ärzte und Krankenhäuser werden im Zweifel alle Maßnahmen ausführen, die nicht ausdrücklich untersagt sind. Eine deutliche Sprache ist deshalb nötig.
Patientenverfügungen sollten alle diejenigen unterzeichnen, bei denen ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht. Das Gleiche gilt für den, der aufgrund seines Alters oder aufgrund gefährlicher beruflicher Tätigkeit jederzeit mit einer schweren Erkrankung rechnen muss.
Ein bei uns verwendetes Beispiel für eine Patientenverfügung finden Sie hier. Der Inhalt unserer Patientenverfügung geht auf Entwürfe der Bundesärztekammer und unseres Büros zurück. Der Inhalt wurde in Zusammenhang mit einem Vortrag von RA F. Große-Wilde für das Bundesministerium für Gesundheit diskutiert und geringfügig modifiziert. So ist hier die Organtransplantation gestattet und das Verhältnis zwischen Transplantation und Abstellen der Maschinen geregelt. Dies kann man auch anders anordnen. Eingeflossen ist auch bereits die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. 2. 2017 – XII ZB 604/15.
Vor jeglicher Verwendung sollten aber unseren nachstehenden Rat unbedingt beachten.
Unser Rat:
- Denken Sie ernstlich über derartige Regelungen in Ihrem eigenen Interesse nach.
- Verwenden Sie keine Muster ohne weitere Beratung (auch nicht unsere Muster).
- Holen Sie sich qualifizierten Rat bei erfahrenen Juristen ein, damit Ihre Verfügungen auch am Ende den Erfolg haben, den Sie haben sollen.
- Lassen Sie sich die Konsequenzen durch Ihren Hausarzt erläutern.
- Passen Sie den Inhalt in regelmäßigen Abständen (alle 3 bis 5 Jahre) an Ihre Lebenssituation an.