Düsseldorfer Tabelle zum 1. 1. 2024 geändert
Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2024 erhöht,
Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2024 erhöht,
Am 1.1.2024 hat sich das Recht der Personengesellschaften in wesentlichen Punkten geändert. Dies betrifft insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die eine deutliche Aufwertung erfährt.
Seit dem 01.01.2000 sind alle Kapitalgesellschaften, aber auch die GmbH & Co. KG, verpflichtet, ihre Bilanzen beim Handelsregister offen zu legen (Siehe Tipp G-2). Diese Verpflichtung stößt bei manchem Unternehmer auf geringe Gegenliebe.
In der Diskussion um die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze nach der HOAI 2013 hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 2.6.2022 den Schlusspunkt gesetzt. Danach sind die Mindestsätze nach wie vor verbindlich.
Die gesetzliche Regelung zum Architektenhonorar wurde zum 1.1.2021 angepasst, die HOAI wurde in einigen Punkten geändert. Die Änderungen sind zwar überschaubar, aber erheblich. Die Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1.1.2021 abgeschlossen werden.
Der Inhalt von Patientenverfügungen ist seit dem Frühjahr 2017 erneut in der Diskussion. Aber ganz so schlimm ist es nicht.
Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2023 erhöht,
Bei der Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Erbfolge zu regeln, wobei derjenige, der das Testament errichtet, völlig frei ist. Die klassischen Regelungen werden im folgenden kurz dargestellt.
Jeder vierte Erbfall führt zum Streit unter den Erben, insbesondere wegen unklarer, ungeschickter oder fehlender Regelungen. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid hat nur jeder Dritte ein Testament verfasst. Eine der Folgen ist, dass etwa 18.000 Unternehmen pro Jahr einen neuen Chef suchen müssen, weil der Unternehmer ohne eine Regelung verstorben ist.
Der Gesetzgeber hat – weil eine Nachlassregelung immer erforderlich ist – für alle diejenigen Fälle, in denen es besondere Anordnungen nicht gibt, eine Auffangregelung vorgesehen, die gesetzliche Erbfolge. In dieser ist detailliert geregelt, wie und auf welche Art und Weise an wen der Nachlass eines Verstorbenen zu vererben ist.