Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Immobilien- und Wirtschaftsrecht
Seit über 20 Jahren setzt sich die Kanzlei Große-Wilde & Partner in Bonn mit sorgfältiger Beratung und engagierter Vertretung für ihre Mandanten ein.
Wir sind Ihre Ansprechpartner und stehen persönlich für unsere Leistungen ein:
Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für
- Familienrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für
- Erbrecht
- Bau- und Architektenrecht
Über unsere Qualifikation als Fachanwälte hinaus verfügen wir über große Praxiserfahrung. Ihr Vorteil: Durch langjährige Tätigkeit in unseren Fachbereichen können wir Ihren Fall effektiv bearbeiten und bessere und schnellere Ergebnisse für Sie erzielen. Hierbei verfolgen wir ausschließlich Ihre Interessen. Eine Information über unser Tätigkeit für Verbraucher können Sie hier herunterladen.
Durch regelmäßige wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge dokumentieren wir unsere intensive Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen. Hierzu zählen auch Artikel in der Fachpresse ebenso wie die Herausgabe des deutschen Erbrechtskommentars.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Baurecht
Baurecht
Bauvertrag
Baumängel
Bauträger
Architektenvertrag
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Kündigung
Arbeitszeugnis
Betriebsrat
Insolvenzfragen
Familienrecht
Scheidung
Unterhalt
Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Ehevertrag
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsgründung
GmbH-Gründung
OHG, KG, GbR
Unternehmensverkauf
MBO
Insolvenzrecht
Erbrecht
Testament und Erbvertrag
Pflichtteil
Erbengemeinschaft
Vorweggenommene
Erbfolge
Erbschaftsteuer
Immobilienrecht
Hauskauf
Grundstückskauf
Eigentumswohnungen
Maklervertrag
Wirtschaftsrecht
Handel
Forderungseinzug
Allg. Geschäftsbedingungen
Vertragsgestaltung
Vermögensrecht
Anlagen und Beteiligungen
Grundschuld und Bürgschaft
Info-Abende – kompaktes Rechtswissen für jedermann
„Wie mache ich ein Testament?“ oder „Scheidung richtig!“ – mit unseren regelmäßigen Informations-Veranstaltungen erhalten Sie praxisnahe Tipps zu häufig wiederkehrenden Rechtsproblemen. Keine Sorge: Wir sprechen eine für den Laien verständliche Sprache. Unsere Themen: Mietrecht, Gewerbemietrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), Erbrecht und GmbH-Recht. Im Anschluss haben Sie die Gelegenheit, weiterführende Fragen zu stellen. Sichern Sie sich für nur 10,- Euro pro Abend geballtes Rechts-Knowhow.
Aktuelle Veranstaltungen
Wie mache ich ein Testament? 20. November 2019 |
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn 27. März 2019 9. Oktober 2019 |
Scheidung richtig – Fehler vermeiden 20. März 2019 13. November 2019 |
Kinder haften für ihre Eltern |
Neue Entwicklungen im Mietrecht |
Recht aktuell – jetzt die neue Ausgabe anschauen!
Unser regelmäßiger Rechtsreport unterrichtet Sie über aktuelle Themen und Urteile. Ein kostenloser Mail-Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Das sanierte Luxusobjekt mit Feuchteschäden
- Architekten- und Ingenieurvertrag 2018
- Verwertungskündigung für Schwestergesellschaft
- Schadensberechnung bei Baumängeln
- Haftung der WEG für verhinderte Instandsetzung
Rund ums Unternehmen
Insolvenz- und Prozessrecht
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden zum 01. Juli 2017 erhöht. Der pfändbare Betrag hängt von der Zahl der Unterhaltsberechtigten ab. Der Pfändung unterliegen die die nachstehenden Beträge übersteigenden Summen.
Gesellschaftsrecht allgemein
Können Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer GmbH und der Gesellschaft selbst einem Schiedsgericht zugewiesen werden?
Handelsrecht
Ein weiteres Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist am 29.7.2014 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll jetzt im dritten Anlauf die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden.
GmbH-Insolvenz
In jüngerer Zeit hat der BGH in einigen Entscheidungen zur Haftung des Steuerberaters gegenüber einer GmbH oder dessen Gesellschaftern die Maßstäbe neu gesetzt.
Urlaub
Kann ein auf längere Zeit erkrankter Mitarbeiter unbegrenzt seinen Urlaub nachfordern? Folgender Sachverhalt lag zu Grunde.
Aus dem Privatbereich
Eheverträge
Bereits 1997 hat der BGH die Modifizierung der ehelichen Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag gebilligt. Für Unternehmer ist bei einer Eheschließung die modifizierte Zugewinngemeinschaft auch heute noch die erste Wahl:
Familienrechtsgrundsätze
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2018 geändert.Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2018 erhöht, nämlich
Vermögensnachfolge
Der BGH hat sich in einer 2016 veröffentlichten Entscheidung mit der unentgeltlichen Übertragung von Grundbesitz unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts befasst.
Erbrechtsgrundsätze
Die gesetzlichen Vorschriften des deutschen Erbrechts sehen für die Weitergabe des Vermögens nach dem Tode eines Menschen (Erblasser) eine bestimmte gesetzliche Erbfolge vor, geben aber die Möglichkeit diese gesetzliche Erbfolge auch zu ändern.
Familienrechtsgrundsätze
Vorsorgevollmachten sollte grundsätzlich jeder erstellt haben. Es gibt hierfür verschiedene Lösungsansätze.
Rund um die Immobilie
Grundstücksrecht
Für welche Angaben der Verkäufer einer Immobilie haftet, hat der BGH in einer Entscheidung vom 9.2.2018 noch einmal genauer dargelegt.
Mietkündigung
Die hohen Anforderungen der unteren Gerichte an eine Verwertungskündigung des Vermieters hat der BGH mit Urteil vom 27.9.2017 deutlich reduziert.
Wohnungseigentumsrecht
Verhindert eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine notwendige Instandsetzung und führt dies bei einem Miteigentümer zu Schäden, muss nach einem Urteil des BGH v. 23. 2. 2018 die WEG hierfür einstehen.
Architektenrecht
2018 wurde eine gesetzliche Regelung des Architekten- und Ingenieurvertrages neu im BGB eingeführt . § 650 p BGB legt hierbei die vertragstypischen Pflichten fest.
Baumängel
Die Höhe des Schadens bei Baumängeln kann ab sofort nicht mehr mit den fiktiven Kosten der Mängelbeseitigung in Ansatz gebracht werden, wenn der Bauherr auf eine Beseitigung des Mangels verzichtet.